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Bei der Planung von Neubauten wird immer stärker auch auf einen niedrigen |
Energieverbrauch geachtet. In den siebziger Jahren durch die Ölkrisen ausgelöst, hat sich aus diesem Gedanken bis heute eine große Palette an technisch ausgereiften und zudem bezahlbaren
energiesparenden Gebäudekonzepten entwickelt.
Neben Häusern in Niedrigenergie-Bauweise, die dem gesetzlichen Standard entsprechen, werden inzwischen auch so genannte KfW-60- oder KfW-40-Häuser sowie Passivhäuser angeboten. Ihr Energieverbrauch liegt deutlich unter den gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Mindeststandards bei Neubauten in punkto Energieverbrauch legt die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002 fest. Sie hat die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung von 1995 und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst.
Standard ist damit das Niedrigenergiehaus, das grob vereinfacht sieben Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbraucht. Zur Ermittlung und zum Vergleich des Energieverbrauchs eines Hauses ist der Primärenergiebedarf die zentrale Größe, legt die EnEV fest. Dieser Wert zeigt nicht nur wie früher üblich an, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes vor Ort ist.
Mitgerechnet werden außerdem auch die beim Energietransport und bei der Umwandlung anfallenden Verluste. Werde ein Haus etwa mit Strom beheizt, z.B. für die
Fußbodenheizung, müsse der Verbrauch auf Grund der Umwandlungsverluste von Kohle in Strom im Kraftwerk mal drei genommen werden.
Häuser haben eine lange Lebenszeit. Technisch möglich und sinnvoll ist es deshalb, beim Neubau den Energieverbrauch eines Hauses durch bauliche Maßnahmen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zu reduzieren.
Die anfängliche Mehrinvestition mache sich durch niedrigere Betriebs- und Energiekosten, aber auch angesichts absehbarer Preissteigerungen für Heizenergie auf Dauer bezahlt. Wenn Sie dann auch noch Gaspreise vergleichen, werden Sie schnell merken, dass sich eine Mehrinvestition durchaus loht.
Energie Sparen bei Neubauten wird staatlich gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Rahmen des Kohlendioxid-Minderungsprogramms die Errichtung und den Ersterwerb von so genannten KfW-Energiesparhäusern. Gefördert werden hierbei zwei unterschiedliche Typen
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Das
Energiesparhaus 60 mit maximal 60 Kilowattstunden Primärenergie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr wird mit einem günstigen Kredit von maximal 30 000 Euro gefördert.
Der Primärenergiebedarf des Energiesparhaus 40 liegt lediglich bei 40 Kilowattstunden. Diese Häuser werden mit einer Kreditsumme von bis zu 50 000 Euro gefördert